ATVs und Quads
benötigen auch M&S-Reifen
Die Winterreifenpflicht schließt auch die vierrädrigen Quads und ATVs mit ein, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Die Winterreifenpflicht gilt auch für regulär straßenzugelassene vierrädrige Quads und ATVs. Darauf weist das einschlägige Fachmagazin ATV&Quad hin. Die Krux besteht dabei in der Tatsache, dass die grobstolligen Reifen zwar die von den europäischen Regelungen geforderten Eigenschaften für Winterreifen aufweisen, aber nicht die
ebenfalls nötige M+S-Kennzeichnung tragen. Damit ist ein Betrieb bei Schnee und Eis nicht gestattet.
Regulär zugelassene Quads können jedoch mit Pkw-Winterpneus nach gerüstet werden. Doch sind diese nicht für alle Quad-Felgen und in allen Größen erhältlich. Dazu kommt, dass Automobil-Reifen andere Kennungen aufweisen. Damit wird
Für solche Fahrzeuge, die als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zugelassen sind, gilt die Winterreifenregelung nicht, wenn für das jeweilige Modell keine M+S-Reifen angeboten werden. Das heißt: freie Fahrt für Zugmaschinen.