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Auto Bild
Last Update 28.05.2009 21:27 Uhr
Auch kleine Rempler müssen in den Kaufvertrag
Rechtslage bei Unfallschäden
Wann ist ein Auto ein Unfallwagen? / Verkehrsanwalt klärt im AUTO BILD-Gespräch über Rechtslage bei Unfallschäden auf Wer einen behobenen Fahrzeugschaden beim Autoverkauf verschweigt, kann wegen arglistiger Täuschung zur Rücknahme des Fahrzeugs gezwungen werden auch beim Privatverkauf. Wie AUTO BILD in der am Freitag erscheinenden Ausgabe (Heft Nr. 22) berichtet, machen auch kleine Unfälle, bei deren Reparatur Karosserieteile wie Stoßstange oder Kotflügel ausgetauscht oder großflächig lackiert werden müssen, ein Fahrzeug zum Unfallwagen. Und dann, so Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht im Gespräch mit AUTO BILD, gehöre
folgender Vermerk in den Kaufvertrag: Fahrzeug ist Unfallwagen. Generell werfen Parkrempler, Blechschäden oder abgerissene Außenspiegel viele Fragen auf. Nicht jede Beschädigung macht ein Auto zum Unfallwagen. Das geschieht erst, wenn ein Blechschaden an der Karosserie vorliegt. Abgerissene Außenspiegel sind juristisch deshalb nur Bagatellschäden. Bei Stoßstangen wird es schon komplizierter: Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren, so der Frankfurter Verkehrsanwalt, sei es kein Unfallauto. Wird aber eine neue Stoßstange oder Motorhaube fällig, ist es ein
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Unfallwagen. Selbst Kratzer können entscheidend sein: Muss die gesamte Fahrzeugseite wegen eines Schlüsselkratzers lackiert werden, handelt es sich juristisch tatsächlich um ein Unfallauto. Meist wirken sich Unfälle wertmindernd aus und gehören deshalb gemeinsam mit Reparaturangaben in den Kaufvertrag. Wer das vergisst, macht sich strafbar: Das ist Betrug, und betrogene Käufer können wegen arglistiger Täuschung das Auto zurückgeben, sie erhalten dann den Kaufpreis zurück. Das gelte, so Lenhart weiter, auch bei Privatverkäufen, wo der Käufer keine Garantie wie beim Händler habe.
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Wann ist ein Auto ein Unfallwagen? /###Verkehrsanwalt klärt im AUTO BILD-###Gespräch über Rechtslage bei###Unfallschäden auf Wer einen###behobenen Fahrzeugschaden beim###Autoverkauf verschweigt, kann wegen###arglistiger Täuschung zur Rücknahme###des Fahrzeugs gezwungen werden###auch beim Privatverkauf. Wie AUTO###BILD in der am Freitag erscheinenden###Ausgabe (Heft Nr. 22) berichtet, machen###auch kleine Unfälle, bei deren###Reparatur Karosserieteile wie###Stoßstange oder Kotflügel###ausgetauscht oder großflächig lackiert###werden müssen, ein Fahrzeug zum###Unfallwagen. Und dann, so Uwe###Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht###im Gespräch mit AUTO BILD, gehöre###folgender Vermerk in den Kaufvertrag:###Fahrzeug ist Unfallwagen. Generell###werfen Parkrempler, Blechschäden###oder abgerissene Außenspiegel viele###Fragen auf. Nicht jede Beschädigung###macht ein Auto zum Unfallwagen. Das###geschieht erst, wenn ein Blechschaden###an der Karosserie vorliegt. Abgerissene###Außenspiegel sind juristisch deshalb###nur Bagatellschäden. Bei Stoßstangen###wird es schon komplizierter: Das hängt###von der Intensität des Unfalls ab. Lässt###sich die Stoßstange einfach richten und###lackieren, so der Frankfurter###Verkehrsanwalt, sei es kein Unfallauto.###Wird aber eine neue Stoßstange oder###Motorhaube fällig, ist es ein###Unfallwagen. Selbst Kratzer können###entscheidend sein: Muss die gesamte###Fahrzeugseite wegen eines###Schlüsselkratzers lackiert werden,###handelt es sich juristisch tatsächlich um###ein Unfallauto. Meist wirken sich Unfälle###wertmindernd aus und gehören###deshalb gemeinsam mit###Reparaturangaben in den Kaufvertrag.###Wer das vergisst, macht sich strafbar:###Das ist Betrug, und betrogene Käufer###können wegen arglistiger Täuschung###das Auto zurückgeben, sie erhalten###dann den Kaufpreis zurück. Das gelte,###so Lenhart weiter, auch bei###Privatverkäufen, wo der Käufer keine###Garantie wie beim Händler habe.