Last Update 28.05.2009 21:27 Uhr

Auch kleine Rempler müssen in den Kaufvertrag


Rechtslage bei Unfallschäden

folgender Vermerk in den Kaufvertrag: „Fahrzeug ist Unfallwagen“. Generell werfen Parkrempler, Blechschäden oder abgerissene Außenspiegel viele Fragen auf. Nicht jede Beschädigung macht ein Auto zum Unfallwagen. Das geschieht erst, wenn ein Blechschaden an der Karosserie vorliegt. Abgerissene Außenspiegel sind juristisch deshalb nur Bagatellschäden. Bei Stoßstangen wird es schon komplizierter: „Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren“, so der Frankfurter Verkehrsanwalt, sei es kein Unfallauto. „Wird aber eine neue Stoßstange oder Motorhaube fällig, ist es ein
Unfallwagen.“ Selbst Kratzer können entscheidend sein: Muss die gesamte Fahrzeugseite wegen eines Schlüsselkratzers lackiert werden, handelt es sich juristisch tatsächlich um ein Unfallauto. Meist wirken sich Unfälle wertmindernd aus und gehören deshalb gemeinsam mit Reparaturangaben in den Kaufvertrag. Wer das vergisst, macht sich strafbar: „Das ist Betrug, und betrogene Käufer können wegen arglistiger Täuschung das Auto zurückgeben, sie erhalten dann den Kaufpreis zurück.“ Das gelte, so Lenhart weiter, auch bei Privatverkäufen, wo der Käufer keine Garantie wie beim Händler habe.


Auch kleine Rempler müssen in den Kaufvertrag
AUTO BILD / MS
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