Fahrbahnverschmutzer zahlt Reinigung
Ratgeber Recht

Wer die Fahrbahn dreckig macht, muss sie auch wieder sauber machen - zumindest für die Kosten muss er aufkommen. Besonders für Motorradfahrer sind Ölspuren auf dem Asphalt ein lebensgefährliches Risiko.
Wer die Fahrbahn beispielsweise mit einer Ölspur verschmutzt, muss die Kosten für eine Reinigung tragen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.
Karlsruhe - Wer mit seinem Fahrzeug eine Ölspur auf der Straße hinterlässt, muss mitunter für die entstandenen Reinigungskosten aufkommen. Die Städte und Gemeinden haben einen Schadensersatzanspruch hierauf, wenn Reinigungsmaßnahmen anfallen, weil andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung entschieden.
In den verhandelten beiden Fällen trat beim
Betrieb von Traktoren Hydrauliköl aus, das die Fahrbahn öffentlicher Straßen verschmutzte. Die für die öffentliche Sicherheit zuständigen Gemeinden beauftragten daraufhin ein privates Unternehmen mit der Reinigung. Im sogenannten Nass-Reinigungsverfahren wurde das entsprechende Teilstück gesäubert, es entstanden Kosten von je 3000 Euro.
Die jeweiligen Gebühren sollten die entsprechenden Fahrzeughalter respektive deren
(BGH vom 28. Juni 2011, Az. VI ZR 184/10 und VI ZR 191/10)