Last Update 21.08.2009 18:59 Uhr

Für Schaden aufkommen liegt im Ermessen der Versicherung

der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, und die Prämie der Versicherten hochgeschraubt. Sie klagte vor Gericht, bekam aber kein Recht. Das Landgericht Coburg urteilte im Sinne des Versicherungsunternehmens, da es im Ermessen der Versicherung liegt, ob sie für Schadensersatzansprüche aufkommt oder nicht. Auch die
Annahme der Fahrerin, sie sei unschuldig, ist dann belanglos, zitiert der Bund der Versicherten (BdV) das Gericht. Die Erhöhung der Prämie kann die Versicherte nur noch abwenden, indem sie den Schaden selbst bezahlt. (Landgericht Coburg, Az.: 32 S 15/09).


Für Schaden aufkommen liegt im Ermessen der Versicherung
Tanja Albat / MS
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