Last Update 09.01.2009 18:06 Uhr

Innerstädtisch 50 km/h zu schnell - Fahrerlaubnis weg

Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h rechtfertigt nach Angaben der ARAG den Entzug der Fahrerlaubnis. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin dokumentiert eine derartige Tat
eine gravierende Rücksichtslosigkeit, die eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belege (VG Berlin, Az.: 11 A 163/08).
mid/niza
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