Last Update 04.07.2010 13:07 Uhr

Knöllchen aus dem Ausland


Kommen später

Erfurt. Der Experte mahnt, ausländische Bescheide, die aufgrund einer sogenannten Halterhaftung ergehen, dürften in Deutschland nicht vollstreckt werden. Denn hierzulande gilt der Grundsatz: keine Strafe ohne Schuld. Bei Verkehrsdelikten haftet der Fahrer des Fahrzeugs, nicht der Halter. Ihm könnten allerdings
die Kosten für die Fahrerermittlung auferlegt werden. Lempp mahnt daher größte gesetz geberische Sorgfalt an, damit die Umsetzung des Rechtsaktes der Europäischen Union in nationales Recht nicht wie viele andere vor zuvor am Bundes verfassungsgericht scheitert.


Knöllchen aus dem Ausland
Während in Deutschland der Fahrer für Verkehrsvergehen haftet, muss im Ausland oft der Fahrzeughalter dafür gerade stehen
Barbara Kluge/mid
Diese Seite bei Mister Wong bookmarken. Diese Seite bei Google bookmarken. Diese Seite bei Yahoo.com bookmarken. Diese Seite bei WebNews bookmarken. Diese Seite bei YiGG bookmarken. Diese Seite bei LinkARENA bookmarken.


Ausland
In Italien drohen Motorradfahrern strenge Strafen

Außerdem können die Behörden das Fahrzeug für 60 Tage beschlagnahmen. Die gleiche Bestrafung droht auch bei

Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht für verfassungswidrig erklärt

In dem verhandelten Fall war eine Autofahrer mit seinem Pkw auf Sommerreifen über eine Eisfläche

Blitzer
Zweimal geblitzt und nur einmal bezahlt

In einem verhandelten Fall fuhr eine Frau statt mit den erlaubten 80 km/h mit 143 km/h über die Autobahn, als sie geblitzt