Last Update 04.07.2010 13:07 Uhr

Knöllchen aus dem Ausland


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Erfurt. Der Experte mahnt, ausländische Bescheide, die aufgrund einer sogenannten Halterhaftung ergehen, dürften in Deutschland nicht vollstreckt werden. Denn hierzulande gilt der Grundsatz: keine Strafe ohne Schuld. Bei Verkehrsdelikten haftet der Fahrer des Fahrzeugs, nicht der Halter. Ihm könnten allerdings
die Kosten für die Fahrerermittlung auferlegt werden. Lempp mahnt daher größte gesetz geberische Sorgfalt an, damit die Umsetzung des Rechtsaktes der Europäischen Union in nationales Recht nicht wie viele andere vor zuvor am Bundes verfassungsgericht scheitert.


Knöllchen aus dem Ausland
Während in Deutschland der Fahrer für Verkehrsvergehen haftet, muss im Ausland oft der Fahrzeughalter dafür gerade stehen
Barbara Kluge/mid
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