Last Update 29.11.2010 12:04 Uhr

Mitschuld eines Fußgängers an Motorradunfall


Recht

verklagte, beschuldigte der Fußgänger den Motorradfahrer, viel zu schnell gefahren zu sein. Doch das sahen die Richter laut des Deutschen Anwaltvereins anders. Bei ihrem Urteil stützten sie sich auf den Bericht eines Sach verständigen. Ihrer Ansicht nach kam der Fußgänger der gebotenen Sorgfaltspflicht nicht nach. Der Passant hätte spätestens ab der Straßenmitte erneut
nach rechts schauen müssen, um sich zu vergewissern, dass ein gefahrloses Weitergehen möglich sei. Weil er dies aber unterlassen hat, habe er selbst die Gefahrenlage erst geschaffen. Und dies wiege schwerer als die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung des Motorradfahrers von 15 km/h (OLG Saarbrücken, Az. 4 U 425/09).
Silke Koppers/mid
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