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Alkohol im Straßenverkehr
Last Update 16.02.2009 17:49 Uhr
Nicht mit Promille unterwegs
Karneval: Feiern ohne Folgen
Bonn, 16. Februar 2009 (DVR) In diesen Tagen regiert vielerorts König Karneval, und das eine oder andere Bier gehört für viele Jecken in der fünften Jahreszeit einfach dazu. Doch wer sich alkoholisiert hinter das Lenkrad setzt, macht sich selbst zum Narren. Rund um den Rosenmontag häufen sich nach Angaben der Polizei die Verkehrsunfälle, die auf Alkohol Einfluss zurückzuführen sind. Dabei ist bereits ab einem Blutalkoholspiegel von 0,2 Promille mit einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit zu rechnen. Seit dem 1. Februar gelten zudem erhöhte Bußgelder bei Trunkenheit am Steuer: Wer mit 0,5 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, zahlt ab 500 Euro aufwärts und erhält vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) sowie einen Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger, die noch in
der zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres, gilt ein absolutes Alkoholverbot. Sie müssen bei einem Verstoß mit einem Bußgeld ab 250 Euro sowie einer Verlängerung der Probezeit rechnen. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Das Führen eines Fahrzeugs in diesem Zustand stellt eine Straftat dar und wird mit empfindlich hoher Geld- oder mehrjähriger Freiheitsstrafe geahndet. Auch wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss zahlen: Ab 0,5 Promille werden 250 Euro sowie vier Punkte in Flensburg fällig. Sind gar 1,6 Promille erreicht, gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig. Hier wird neben einem Bußgeld eine med. psychologische Untersuchung (MPU) zur Fahreignung auferlegt. Eine gute Wahl nach einer
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rauschenden Nacht sind öffentliche Verkehrsmittel: Mit anderen Jecken ist man preisgünstig und gesellig unterwegs. Wer den herannahenden Kater spürt und Ruhe bevorzugt, für den ist das Taxi ideal. Dröhnt am nächsten Morgen immer noch der Kopf, sollte der Restalkohol nicht unterschätzt werden: durchschnittlich 0,15 Promille Alkohol werden pro Stunde im Körper abgebaut. Und die so genannten Wundermittel wie viel Kaffee trinken oder Tabletten, die angeblich den Alkohol im Körper schneller abbauen, bieten keine Lösung. Deshalb heißt auch hier die Devise: Hände weg vom Steuer! Übrigens ist die Polizei zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch verstärkt unterwegs: mehrere hundert tausend Verkehrsteilnehmer werden in dieser Zeit kontrolliert.
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Bonn, 16. Februar 2009 (DVR) In###diesen Tagen regiert vielerorts König###Karneval, und das eine oder andere###Bier gehört für viele Jecken in der###fünften Jahreszeit einfach dazu. Doch###wer sich alkoholisiert hinter das###Lenkrad setzt, macht sich selbst zum###Narren. Rund um den Rosenmontag###häufen sich nach Angaben der Polizei###die Verkehrsunfälle, die auf Alkohol###Einfluss zurückzuführen sind. Dabei ist###bereits ab einem Blutalkoholspiegel von###0,2 Promille mit einer Beeinträchtigung###der Fahrtüchtigkeit zu rechnen. Seit dem###1. Februar gelten zudem erhöhte###Bußgelder bei Trunkenheit am Steuer:###Wer mit 0,5 Promille Alkohol im Blut###erwischt wird, zahlt ab 500 Euro###aufwärts und erhält vier Punkte im###Flensburger Verkehrszentralregister###(VZR) sowie einen Monat Fahrverbot.###Für Fahranfänger, die noch in der###zweijährigen Probezeit sind und für alle###jungen Fahrer vor Vollendung ihres 21.###Lebensjahres, gilt ein absolutes###Alkoholverbot. Sie müssen bei einem###Verstoß mit einem Bußgeld ab 250###Euro sowie einer Verlängerung der###Probezeit rechnen. Die Grenze der###absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1###Promille. Das Führen eines Fahrzeugs###in diesem Zustand stellt eine Straftat###dar und wird mit empfindlich hoher###Geld- oder mehrjähriger Freiheitsstrafe###geahndet. Auch wer alkoholisiert auf###dem Fahrrad erwischt wird, muss###zahlen: Ab 0,5 Promille werden 250###Euro sowie vier Punkte in Flensburg###fällig. Sind gar 1,6 Promille erreicht, gilt###ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig.###Hier wird neben einem Bußgeld eine###med. psychologische Untersuchung###(MPU) zur Fahreignung auferlegt. Eine###gute Wahl nach einer rauschenden###Nacht sind öffentliche Verkehrsmittel:###Mit anderen Jecken ist man###preisgünstig und gesellig unterwegs.###Wer den herannahenden Kater spürt###und Ruhe bevorzugt, für den ist das Taxi###ideal. Dröhnt am nächsten Morgen###immer noch der Kopf, sollte der###Restalkohol nicht unterschätzt werden:###durchschnittlich 0,15 Promille Alkohol###werden pro Stunde im Körper abgebaut.###Und die so genannten Wundermittel###wie viel Kaffee trinken oder Tabletten,###die angeblich den Alkohol im Körper###schneller abbauen, bieten keine###Lösung. Deshalb heißt auch hier die###Devise: Hände weg vom Steuer!###Übrigens ist die Polizei zwischen###Weiberfastnacht und Aschermittwoch###verstärkt unterwegs: mehrere hundert###tausend Verkehrsteilnehmer werden in###dieser Zeit kontrolliert.