Last Update 17.11.2009 18:26 Uhr

Radfahrer sollten auf der Straße fahren


Gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer

Regensburg geklagt, die an einem gemeinsamen Geh- und Radweg eine Benutzungspflicht für die Radler angeordnet hatte. Nachdem der Kläger in der zweiten Instanz recht bekommen hat, muss diese Regelung rückgängig gemacht werden. Nach Ansicht der Richter dürfen Fahrradfahrer nur dann zur Nutzung speziell gekennzeichneter Wege verpflichtet werden, wenn
besondere örtliche Verhältnisse andernfalls zu einer erhöhten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen würden. Damit folgt das Gericht der Straßenverkehrsordnung, die das Fahren auf der Fahrbahn auch für Radfahrer als Regel betrachtet. Radwege sollten die Ausnahme bleiben (BayVGH Az.: 11 B 08.186).
mid/Sabine Stahl /JS
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