Last Update 09.01.2009 18:06 Uhr

Recht: Auto ist keine Waffe

wurde einige Meter mitgerissen, aber nicht verletzt. Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte den Autofahrer daraufhin wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt mit einer Waffe. Die Verfassungsrichter kassierten den Rechtsspruch nun jedoch wieder ein. Denn das Auto falle nicht unter die Waffendefinition des Strafgesetzbuches. Diese umfasse zwar nicht nur Pistolen und
Messer, sondern auch andere Gegenstände, die erhebliche Verletzungen verursachen können, Voraussetzung sei aber, dass dies bei \"bestimmungsgemäßer Verwendung\" der Fall ist. Das Auto werde üblicherweise aber nicht zur Bekämpfung von Menschen oder Zerstörung von Sachen eingesetzt (BVerfG, Az.: 2 BvR 2238/07).
mid/hh
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