Last Update 09.01.2009 18:06 Uhr

Recht: Doppelte Strafe für Doppelraser

verschiedene Geschwindigkeitszonen handelt, ist auch von zwei unabhängigen Verstößen auszugehen. Das Verbot der Doppelbestrafung bei eng gekoppelten
Taten gilt laut \"Süddeutscher Verkehrskurier\" in diesem Fall nicht (OLG Hamm Az.: 3 Ss Owi 458/07).
Holger Holzer/mid
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