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Nutzungsausfall
Last Update 09.01.2009 18:06 Uhr
Schadenersatz bei Beschädigung von Motorradbekleidung
Bei einem Verkehrsunfall wurde die Motorradbekleidung, eine ältere Lederjacke, der Helm und die Motorradstiefel des Klägers beschädigt. Der Kläger begehrte insofern Schadenersatz zum Neupreis. Die gegnerische Versicherung war der Ansicht, es sei hinsichtlich dieser Position ein Abzug neu für alt vorzunehmen.
Das Landgericht Darmstadt gab jedoch dem Motorradfahrer recht.
Grundsätzlich stellt sich bei der Beschädigung von Gegenständen die Frage, ob ein Abzug aus dem Gesichtspunkt neu für alt vorzunehmen ist. Nach den Grundsätzen des Schadensersatzrechts soll der Geschädigte durch die Schadenersatz-Leistung nicht besser stehen als vor dem Schadensereignis. Im Fall der Ersetzung einer gebrauchten Sache
durch eine neue erfährt das Vermögen gewöhnlich einen Zuwachs, weil die neue Sache in der Regel eine längere Nutzung erlaubt als die alte. Nach dem Grundgedanken des Schadensersatzrechts soll sich der Geschädigte aber nicht bereichern. Deshalb kann grundsätzlich ein angemessener Abzug neu für alt vorgenommen werden.
Eine Ausnahme besteht aber dann, wenn es sich um die Beschädigung sicherheitsrelevanter Gegenstände handelt, z.B. die Motorradbekleidung bzw. Schutzkleidung eines Motorradfahrers.
Das Gericht stellte fest, daß die beschädigte Motorradkleidung in voller Höhe zu ersetzen sei, damit die einwandfreie Schutzfunktion der Motorradbekleidung in Zukunft gewährleistet sei. Deshalb müsse sich der
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Kläger einen Abzug nicht anrechnen lassen. Bei Gegenständen, die ausschließlich der Sicherheit dienen, trete durch den Austausch der Gegenstände keinerlei meßbare Vermögensvermehrung auf Seiten des Geschädigten ein. Das gelte auch unabhängig von dem Alter der Schutzkleidung.
Teilweise waren und sind Gerichte jedoch der Auffassung, daß hinsichtlich der Schutzbekleidung, wenn sie noch relativ neuwertig sei, doch ein Abzug vorzunehmen ist.
Deshalb sollte stets den Versuchen der Versicherer, Einschränkungen und Abzüge vorzunehmen, widersprochen werden und, sofern eine Verständigung mit der gegnerischen Versicherung nicht möglich ist, Klage eingereicht werden.
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Bei einem Verkehrsunfall wurde die###Motorradbekleidung, eine ältere###Lederjacke, der Helm und die###Motorradstiefel des Klägers beschädigt.###Der Kläger begehrte insofern###Schadenersatz zum Neupreis. Die###gegnerische Versicherung war der###Ansicht, es sei hinsichtlich dieser###Position ein Abzug neu für alt###vorzunehmen.
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###Das Landgericht Darmstadt gab jedoch###dem Motorradfahrer recht.
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###Grundsätzlich stellt sich bei der###Beschädigung von Gegenständen die###Frage, ob ein Abzug aus dem###Gesichtspunkt neu für alt###vorzunehmen ist. Nach den###Grundsätzen des Schadensersatzrechts###soll der Geschädigte durch die###Schadenersatz- Leistung nicht besser###stehen als vor dem Schadensereignis.###Im Fall der Ersetzung einer gebrauchten###Sache durch eine neue erfährt das###Vermögen gewöhnlich einen Zuwachs,###weil die neue Sache in der Regel eine###längere Nutzung erlaubt als die alte.###Nach dem Grundgedanken des###Schadensersatzrechts soll sich der###Geschädigte aber nicht bereichern.###Deshalb kann grundsätzlich ein###angemessener Abzug neu für alt###vorgenommen werden.
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###Eine Ausnahme besteht aber dann,###wenn es sich um die Beschädigung###sicherheitsrelevanter Gegenstände###handelt, z.B. die Motorradbekleidung###bzw. Schutzkleidung eines###Motorradfahrers.
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###Das Gericht stellte fest, daß die###beschädigte Motorradkleidung in voller###Höhe zu ersetzen sei, damit die###einwandfreie Schutzfunktion der###Motorradbekleidung in Zukunft###gewährleistet sei. Deshalb müsse sich###der Kläger einen Abzug nicht anrechnen###lassen. Bei Gegenständen, die###ausschließlich der Sicherheit dienen,###trete durch den Austausch der###Gegenstände keinerlei meßbare###Vermögensvermehrung auf Seiten des###Geschädigten ein. Das gelte auch###unabhängig von dem Alter der###Schutzkleidung.
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###Teilweise waren und sind Gerichte###jedoch der Auffassung, daß hinsichtlich###der Schutzbekleidung, wenn sie noch###relativ neuwertig sei, doch ein Abzug###vorzunehmen ist.
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###Deshalb sollte stets den Versuchen der###Versicherer, Einschränkungen und###Abzüge vorzunehmen, widersprochen###werden und, sofern eine Verständigung###mit der gegnerischen Versicherung###nicht möglich ist, Klage eingereicht###werden.