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Recht
Last Update 02.09.2009 19:16 Uhr
Schluss mit heimlichen Blitzern
Verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen mit Videotechnik sind ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Anlasslose Verfolgung von Straßenverkehrsdelikten mittels Videotechnik hat keine rechtsstaatliche Grundlage. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, berichtet AUTO BILD in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe (Heft 36). Ein Autofahrer hatte bis zur obersten Instanz geklagt, weil er wegen 29 km/h zu viel auf dem Tacho mit 50 Euro Bußgeld und drei Flensburg-Punkten bestraft werden sollte. Erst die Hüter des
Grundgesetzes bemängelten Grundlegendes an vorangegangenen Verfahren: Wenn bei einer Überwachung das gesamte Verkehrsgeschehen, also alle Fahrzeuge und Fahrer, unabhängig von einem Verkehrsverstoß beobachtet werden kann, greife dies in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Denn der Einzelne kann nicht beeinflussen, ob Daten von ihm erhoben werden. Für einen solch gravierenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bedarf es eines formellen Gesetzes, sagt das Bundesverfassungsgericht. Auch Datenschützer sind
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alarmiert: Wir beobachten seit Jahren mit Sorge, wie die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten mit modernsten Mitteln weiterentwickelt wird, ohne dass Gewährleistungen zur Wahrung der Betroffenenrechte bestehen. Jetzt ist hoffentlich bald Schluss mit der Eigenmächtigkeit der Behörden, sagt Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein zu AUTO BILD. Rechtsanwälte empfehlen ihren Mandanten, Einspruch gegen das Bußgeld einzulegen.
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In dem verhandelten Fall war eine Autofahrer mit seinem Pkw auf Sommerreifen über eine Eisfläche
Doch rechtliche Unklarheiten könnten den Start des sogenannten Geldsanktions gesetzes verzögern, berichtet der Auto
In einem verhandelten Fall fuhr eine Frau statt mit den erlaubten 80 km/h mit 143 km/h über die Autobahn, als sie geblitzt
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Verdachtsunabhängige###Verkehrskontrollen mit Videotechnik###sind ein Eingriff in die###Persönlichkeitsrechte Anlasslose###Verfolgung von Straßenverkehrsdelikten###mittels Videotechnik hat keine###rechtsstaatliche Grundlage. Das hat###das Bundesverfassungsgericht###(BVerfG) entschieden, berichtet AUTO###BILD in seiner am Freitag###erscheinenden Ausgabe (Heft 36). Ein###Autofahrer hatte bis zur obersten Instanz###geklagt, weil er wegen 29 km/h zu viel###auf dem Tacho mit 50 Euro Bußgeld###und drei Flensburg- Punkten bestraft###werden sollte. Erst die Hüter des###Grundgesetzes bemängelten###Grundlegendes an vorangegangenen###Verfahren: Wenn bei einer###Überwachung das gesamte###Verkehrsgeschehen, also alle###Fahrzeuge und Fahrer, unabhängig von###einem Verkehrsverstoß beobachtet###werden kann, greife dies in das Recht###auf informationelle Selbstbestimmung###ein. Denn der Einzelne kann nicht###beeinflussen, ob Daten von ihm###erhoben werden. Für einen solch###gravierenden Eingriff in das###Persönlichkeitsrecht bedarf es eines###formellen Gesetzes, sagt das###Bundesverfassungsgericht. Auch###Datenschützer sind alarmiert: Wir###beobachten seit Jahren mit Sorge, wie###die Verfolgung von###Verkehrsordnungswidrigkeiten mit###modernsten Mitteln weiterentwickelt###wird, ohne dass Gewährleistungen zur###Wahrung der Betroffenenrechte###bestehen. Jetzt ist hoffentlich bald###Schluss mit der Eigenmächtigkeit der###Behörden, sagt Thilo Weichert,###Landesbeauftragter für den Datenschutz###in Schleswig- Holstein zu AUTO BILD.###Rechtsanwälte empfehlen ihren###Mandanten, Einspruch gegen das###Bußgeld einzulegen.