Last Update 13.10.2009 18:26 Uhr

Versicherungsschutz beim Unfall


Kein Polizeiprotokoll bei Bagatellschäden nötig

die Beteiligten unverzüglich beiseite fahren. Nach Informationen von AUTO BILD (Heft 41, Erscheinungs termin 9.10.2009) kann jeder mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro bestraft werden, der diese Vorschrift der Straßenverkehrsordnung (§ 34) nicht beachtet. Der Versicherungsschutz ist bei leichten Unfällen gesichert, wenn die
Beteiligten die Unfalldaten untereinander austauschen – am besten auf dem Seitenstreifen oder auf einem Parkplatz. Anders sieht das aus, wenn es sich um einen schweren Unfall handelt, dann muss nach Absicherung der Unfallstelle auf Polizei und andere professionelle Helfer gewartet werden.
AUTO BILD / MS
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