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Blitzer
Last Update 21.06.2010 19:05 Uhr
Zweimal geblitzt und nur einmal bezahlt
Wird ein Autofahrer kurz hinter einander zwei Mal geblitzt, kommt er unter Umständen mit nur einem Knöllchen davon. In einem verhandelten Fall fuhr eine Frau statt mit den erlaubten 80 km/h mit 143 km/h über die Autobahn, als sie geblitzt wurde. Nur eine Minute und elf Sekunden später blitzte es bei 136 km/h ein zweites Mal. Kurz darauf erhielt sie zwei Bußgeldbescheide: einen über 275 Euro mit zwei Monaten Fahrverbot und einen über 150 Euro mit einem Monat Fahrverbot.
Als sie dagegen Einspruch einlegte, fand sie vor Gericht kein Gehör. Es ergingen zwei Urteile, wobei im Ergebnis für das erste Foto ein Bußgeld von 100 Euro mit einem Monat Fahrverbot verhängt wurde. Die
Klägerin legte Rechtsbeschwerde ein. Hierdurch kam sie letztlich mit einem blauen Auge davon. Im Normalfall wären ihre Rechtsmittel vergeblich gewesen. Darauf wiesen die Richter eindeutig hin. Nach einhelliger Auffassung der Gerichte und auch der Literatur werden mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, die auf einer Fahrt begangen werden, nicht als einheitliche Tat, sondern getrennt und damit verschärft bewertet. Der vorliegende Fall stelle aber eine besondere Situation dar.
Der absolute Ausnahmefall sei darin zu sehen, dass die Klägerin auf derselben Autobahn
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innerhalb von nur 71 Sekunden auf einer errechneten Gesamtfahr Strecke von nur 2,3 Kilometern zweimal vom Radar erfasst wurde. Die Strecke war durchgängig und ohne Aufhebung der Geschwindigkeits Beschränkung. Deshalb sei von einer Tat auszugehen, der zweite Bußgeldbescheid hätte damit gar nicht erlassen werden dürfen. Statt mit 425 Euro Gesamtbußgeld und drei Monaten Fahrverbot kam sie letztlich mit 100 Euro und einem Monat Fahrverbot aus der Sache heraus (OLG Hamm, Az.: 2 Ss Owi 297/09// ZfS 2009, S. 651).
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Fotos: ADAC
Michael Winterscheidt/mid
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In einem verhandelten Fall fuhr eine Frau###statt mit den erlaubten 80 km/h mit 143###km/h über die Autobahn, als sie geblitzt###wurde. Nur eine Minute und elf Sekunden###später blitzte es bei 136 km/h ein zweites###Mal. Kurz darauf erhielt sie zwei###Bußgeldbescheide: einen über 275 Euro###mit zwei Monaten Fahrverbot und einen###über 150 Euro mit einem Monat###Fahrverbot.
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###Als sie dagegen Einspruch einlegte, fand###sie vor Gericht kein Gehör. Es ergingen###zwei Urteile, wobei im Ergebnis für das###erste Foto ein Bußgeld von 100 Euro mit###einem Monat Fahrverbot verhängt wurde.###Die Klägerin legte Rechtsbeschwerde###ein. Hierdurch kam sie letztlich mit einem###blauen Auge davon. Im Normalfall wären###ihre Rechtsmittel vergeblich gewesen.###Darauf wiesen die Richter eindeutig hin.###Nach einhelliger Auffassung der Gerichte###und auch der Literatur werden mehrere###Geschwindigkeitsüberschreitungen, die###auf einer Fahrt begangen werden, nicht###als einheitliche Tat, sondern getrennt und###damit verschärft bewertet. Der###vorliegende Fall stelle aber eine###besondere Situation dar.
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###Der absolute Ausnahmefall sei darin zu###sehen, dass die Klägerin auf derselben###Autobahn innerhalb von nur 71 Sekunden###auf einer errechneten Gesamtfahr###Strecke von nur 2,3 Kilometern zweimal###vom Radar erfasst wurde. Die Strecke###war durchgängig und ohne Aufhebung###der Geschwindigkeits Beschränkung.###Deshalb sei von einer Tat auszugehen,###der zweite Bußgeldbescheid hätte damit###gar nicht erlassen werden dürfen. Statt###mit 425 Euro Gesamtbußgeld und drei###Monaten Fahrverbot kam sie letztlich mit###100 Euro und einem Monat Fahrverbot###aus der Sache heraus (OLG Hamm, Az.:###2 Ss Owi 297/09// ZfS 2009, S. 651).