Last Update 21.06.2010 19:05 Uhr

Zweimal geblitzt und nur einmal bezahlt

Zweimal geblitzt und nur einmal bezahlt
Klägerin legte Rechtsbeschwerde ein. Hierdurch kam sie letztlich mit einem blauen Auge davon. Im Normalfall wären ihre Rechtsmittel vergeblich gewesen. Darauf wiesen die Richter eindeutig hin. Nach einhelliger Auffassung der Gerichte und auch der Literatur werden mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, die auf einer Fahrt begangen werden, nicht als einheitliche Tat, sondern getrennt und damit verschärft bewertet. Der vorliegende Fall stelle aber eine besondere Situation dar. Der absolute Ausnahmefall sei darin zu sehen, dass die Klägerin auf derselben Autobahn
innerhalb von nur 71 Sekunden auf einer errechneten Gesamtfahr Strecke von nur 2,3 Kilometern zweimal vom Radar erfasst wurde. Die Strecke war durchgängig und ohne Aufhebung der Geschwindigkeits Beschränkung. Deshalb sei von einer Tat auszugehen, der zweite Bußgeldbescheid hätte damit gar nicht erlassen werden dürfen. Statt mit 425 Euro Gesamtbußgeld und drei Monaten Fahrverbot kam sie letztlich mit 100 Euro und einem Monat Fahrverbot aus der Sache heraus (OLG Hamm, Az.: 2 Ss Owi 297/09// ZfS 2009, S. 651).
Michael Winterscheidt/mid
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